Kreatives
Sabbatical - Regelungen für Arbeitnehmende, Vor- und Nachteile für Arbeitgebende
Was ist ein Sabbatical?
Das Sabbatical oder zu Deutsch Sabbatjahr beschreibt unbezahlten Sonderurlaub in verschiedenen Ausgestaltungen. Es muss sich dabei nicht immer um ein ganzes Jahr handeln, verschiedene Ausführungsmodelle haben wir im Folgenden dargestellt. So wird die Dauer und genaue Ausgestaltung des Sabbaticals individuell zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden vereinbart. Die Auszeit kann nicht nur für Urlaub, sondern etwa auch für berufliche Weiterbildungen genutzt werden. Handelt es sich um eine rein private Angelegenheit, so ist der Aufenthaltsort in der Regel egal. Manche Mitarbeitende nutzen Sabbaticals gezielt für das Reisen und die Erweiterung des eigenen Horizonts durch neue Eindrücke. Ein gesetzlicher Anspruch auf den Sonderurlaub besteht nicht. Für Beamte und Arbeitende im Öffentlichen Dienst gibt es eine Sonderregelung. Diese können ihren Sonderurlaub in einem bestimmten Zeitraum (i.d.R. zwei bis sechs Jahre) vor in Anspruchnahme geltend machen. Da für Arbeitnehemende keine gesetzlichen Regelungen hinsichtlich eines Sabbaticals existieren, könnten diese das Sabbatjahr theoretisch auch mehr als einmal in Anspruch nehmen. Eine Wiederholung hängt daher hier von der Akzeptanz der Arbeitgebenden ab.
Wie wird das Sabbatical realisiert?
Der erste Schritt in Richtung Sabbatical ist die Akzeptanz seitens der Chefetage. Nach der Zustimmung der Arbeitgebenden gilt es, sich mit den verschiedenen Finanzierungs- und Realisierungsmodellen auseinander zu setzen. Das Modell hängt ganz individuell von dem entsprechenden Unternehmen ab. Gibt es beispielsweise Phasen mit besonders hohem Arbeitsvolumen oder ist der Umfang gleichbleibend? Wie viele Mitarbeitende mit bereits genehmigten Urlaubs- oder Freisetzungsansprüchen sind beschäftigt? Es gibt verschiedene Varianten die berufliche Auszeit umzusetzen.
Langzeitarbeitskonto
In der Variante des Langzeitarbeitskontos sammeln Arbeitnehmende nicht genutzte Urlaubstage und Überstunden an, welche zu dem gewünschten Zeitpunkt für einen neuen Urlaubsanspruch geltend gemacht werden können. In der Regel wird der Lohn für die gemachten Überstunden ausgezahlt. Die Renten- und Krankenversicherung seitens des Unternehmens greifen in diesem Modell auch während der beruflichen Auszeit.
Unbezahlter Sonderurlaub
Für dieses Modell verzichten die Mitarbeitenden auf ihren Lohn und gehen für die Dauer ihres Sabbaticals in unbezahlten Sonderurlaub. Es gilt zu beachten, dass auch die Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge in dieser Variante entfällt. Um diese müssen sich die Arbeitnehmenden für den Zeitraum der Auszeit selbst kümmern.
Lohnverzicht durch Teilzeitmodell
Eine weitere Variante, um die berufliche Auszeit zu ermöglichen ist der Lohnverzicht in Form eines Teilzeitmodells. Die Mitarbeitenden leisten hier die regulär vereinbarte Vollzeitarbeit, lassen sich jedoch nur für 20 oder 30 Wochenstunden (oder dem entsprechend geltenden Teilzeitmodell des Unternehmens) entlohnen. Das übrige Gehalt wird einbehalten und für ein künftiges Sabbatical angespart. Auch die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung durch die Arbeitgebenden stünden den Arbeitnehmenden aufgrund der Lohnfortzahlung während des Sabbaticals weiterhin zu. Die genaue Ausgestaltung dieses Modells gilt es jedoch, wie auch bei den anderen Varianten, genaustens vertraglich festzulegen.
Kündigung
Eine weitere Möglichkeit für die Arbeitnehmenden ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Diese wird in der Regel dann genutzt, wenn das Sabbatical nicht nur für eine Auszeit des aktuellen Jobs, sondern vor allem auch für eine berufliche Neuorientierung genutzt wird und die oder der Arbeitnehmende mit großer Wahrscheinlichhkeit nicht die Absicht hat, an ihren oder seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzukehren. Auch eine Kündigung während der Freistellung ist denkbar, zuvor sollten daher vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, wie mit einem möglichen Kündigungsfall umzugehen ist.
Mit Ausnahme des Kündigungsmodells kehren die Arbeitnehmenden nach ihrer Auszeit wie gewohnt zurück an ihren Arbeitsplatz. Sofern keine anderen Regelungen für die Zeit nach dem Sabbatical ausgehandelt wurden, tritt der ursprüngliche Arbeitsvertrag wieder in Kraft. Bei Unsicherheiten bezüglich der Vereinbarung eines Sabbatical-Modells sollten Unternehmen womöglich eine externe Beratung hinzuziehen.
Was sind wichtige vertragliche Aspekte eines Sabbaticals?
Eine Absicherung für Unternehmen als auch für die Arbeitnehmenden ist im Hinblick auf eine längere berufliche Auszeit unerlässlich. Die nachfolgenden Punkte können wichtige Vertragsbestandteile darstellen, sollten aber immer mit einer rechtlichen Beratung abgesprochen werden.
- Laufzeit des Sabbaticals
- Urlaubs- und Gehaltsmodell
- Versicherungen und gesetzliche Zahlungen
- Mögliche Bonusansprüche und freiwillige Leistungen
- Vertretung der Leistungen eines Mitarbeitenden durch eine andere Person
- Rückkehr an den Arbeitsplatz und der Anspruch an die ursprüngliche Position
- Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
- Verschiebung oder Abbruch des Sabbaticals wegen betrieblicher Gründe
Dürfen Mitarbeiter:innen während eines Sabbaticals woanders arbeiten?
Mitarbeitende haben während ihrer beruflichen Auszeit, mit Ausnahme der vorzeitigen Kündigung, nach wie vor einen gültigen Arbeitsvertrag, welche die Aufnahme von Arbeit bei einem anderen Unternehmen in der Regel untersagt. Ausnahme bilden in den meisten Fällen gemeinnützige Arbeit. Auch der Aufbau einer (Teil-)Selbstständigkeit sollte mit den Arbeitgebenden offen kommuniziert werden.