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Haustiere im Büro

Ein Haustier bedeutet Glück, aber auch viel Verantwortung. Können unsere Tiere einfach mit uns in das Büro kommen? Worauf muss geachtet werden?

Immer mehr Unternehmen setzen auf die positiven Eigenschaften von Bürohunden und erlauben ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Haustiere mit auf die Arbeit zu bringen. Das gilt insbesondere für Agenturen und Start-ups, aber auch der Hauptsitz von Amazon in Seattle “beschäftigt” um die 6000 vierbeinige Feelgood-Manager. 

Welche Haustiere eignen sich für das Büro?

Nicht jedes Tier sollte (und möchte) einfach so mit ins Büro gebracht werden. Hier gilt es, die Bedürfnisse des Tieres an erste Stelle zu stellen. Mit Katzen sollte Stress beispielsweise vermieden werden. Sie fühlen sich in fremder Umgebung nicht wohl und können zudem auch ohne Probleme tagsüber alleine zu Hause bleiben. Auch Nagetiere wie Hamster mögen Ortswechsel nicht und fühlen sich in einer lauten Umgebung weniger wohl. Hunde sind dagegen ohnehin unsere stetigen Begleiter im Alltag und gewöhnen sich leichter an neue Räumlichkeiten und Personen. 

 

Wichtig: Selbstverständlich spielt der Charakter des Hundes eine große Rolle, wenn es um seine Eignung als Begleiter im Job geht. Aggressive oder stark ängstliche Tiere sind für den hektischen Büroalltag weniger geeignet. 

 

Vierbeiner für einen schöneren Büroalltag? 

Dass Herrchen und Frauchen ihre Vierbeiner gerne mit zur Arbeit nehmen ist naheliegend, doch ein Tier im Büro bietet auch für Außenstehende einige Vorteile. 

Tiere reduzieren Stress

Die Anwesenheit von Tieren kann Stress erwiesenermaßen reduzieren. So wird etwa beim Streicheln eines Hundes das Glückshormon Oxytocin ausgeschüttet. Das senkt den Blutdruck und hilft damit das Stresshormon Cortisol abzubauen. 

 

Ein Hund – ein Team

Weiterhin soll durch Haustiere das Zusammengehörigkeitsgefühl der Belegschaft gestärkt werden. Kümmern sich Kolleginnen und Kollegen gemeinsam um das Wohl des Hundes während der Arbeitszeit, kann das nicht nur die Stimmung auflockern, sondern auch den Teamgeist stärken. Auch neue Kolleg:innen finden so vielleicht schneller Anschluss. Der Hund ist immer ein Gesprächsthema.

Abwechslung!

Stupides Bildschirmstarren? Ellenlange Excel-Tabellen? Laaangweilig. Da kommt eine kleine Pause für Streicheleinheiten und Spielen doch ganz gelegen. So können sich Augen und Seele gleichermaßen entspannen – und ganz ehrlich: wer kann einem Hundeblick schon widerstehen? Jetzt ist der Kopf wieder frei für neue Ideen und die Produktivität kehrt auch zurück. 

 

Mehr Bewegung…

Hundesbesitzer:innen sind in der Mittagspause gezwungen Gassi zu gehen – und das tut gut! Statt wahllos neben dem Essen am Handy zu sitzen, sorgt ein kurzer Spaziergang an der frischen Luft für neue Energie und gute Laune. Und Gesünder ist es allemal! 

 

Hunde stärken die Gesundheit

Der “Bundesverband Bürohund” spricht davon, dass die vierbeinigen Kollegen Krankheitskosten reduzieren und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Angestellten steigern. Weiterhin helfen Bürohunde dabei, Burn-out oder andere arbeitsbedingte psychische Erkrankungen zu vermeiden. 

 

Benefit für Unternehmen: Firmen, in welchen Tiere willkommen sind, sind häufig attraktiver für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 

Was spricht gegen den Hund im Büro?

Bei all den Vorteilen, die Bürohunde mit sich bringen, darf man jedoch nicht vergessen, dass nicht jede:r Tiere mag. Diese Personen sind durch die dauerhafte Anwesenheit des Hundes womöglich gestresst oder genervt. Besonders schlimm ist es, wenn Kolleginnen und Kollegen Angst vor Hunden haben. Insbesondere für Menschen mit Allergien kann der Hund im Office auch zu einem erheblichen Gesundheitsrisiko werden. Ein nicht an die Büroatmosphäre gewöhnter oder gar schlecht erzogener Hund, kann durch beispielsweise ständiges Bellen mehr ablenken, als dass er die Belegschaft produktiver macht. Ein weiterer Faktor, der bedacht werden sollte: Hunde verlieren Haare, eventuell ist hier mit mehr Reinigungsaufwand der Büroflächen zu rechnen.

 

Sind Tiere im Büro erlaubt?

Es gibt keine allgemeingültige Regelung, für Haustiere an der Arbeitsstelle. Die Mitnahme des eigenen Hundes muss vom Vorgesetzten explizit genehmigt sein. Im Gegenzug kann dieser den Bürohund auch kraft seines Weisungs- und Hausrechts verbieten. Nimmt man sein Tier in Eigenregie mit und setzt sich über den Kopf der Kolleg:innen und Führungsetage hinweg, kann man im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder gar fristlose Kündigung riskieren.

 

Gesetzliche Grundlage für das Tier am Arbeitsplatz ist §106 der Gewerbeordnung:

„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.“

 

Darauf basierend müssen Arbeitgeberin und Arbeitgeber den Grundsatz der Gleichbehandlung einhalten. Per se müssen zunächst alle Mitarbeiter:innen gleich behandelt werden. Das heißt ohne triftigen Grund, dürften die Vorgesetzten nicht dem einen Arbeitnehmer erlauben, seinen Vierbeiner mit ins Büro zu bringen, während es der Kollegin verboten wird. Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel: mache Hunde sind leider für die Aufgabe Bürohund ungeeignet. Dazu zählen beispielsweise unerzogene oder aggressive Kandidaten, welche die Arbeit im Büro und gegebenenfalls auch den Kundenkontakt beeinträchtigen. Weitere Gründe für eine unterschiedliche Behandlung kann der verstärkte Kontakt zu Kund:innen sein oder die Allergie einer/s Kolleg:in im selben Büro. Die Entscheidung für oder gegen einen Hund, kann seitens der Führung nach Arbeitsrecht jederzeit widerrufen werden. Weiterhin hat die Führung das Recht zu entscheiden, wo sich die Hunde aufhalten dürfen. Insbesondere in der heutigen Zeit von Corona gibt es besondere Hygienevorschriften, die einzuhalten sind. Auch bei der Fütterung des eigenen Hundes sollte man auf Wünsche der Kolleg:innen und Vorgaben der Geschäftsleitung Rücksicht nehmen. Hundefutter kann unappetitlich aussehen und unangenehm riechen – das dulden nicht alle neben ihrem Schreibtisch. 

 

Wenn Arbeitnehmer:innen auf den Hund angewiesen sind...

Ist ein:e Arbeitnehmer:in zur Ausführung der Arbeit auf das Tier angewiesen, muss es selbstverständlich ermöglicht werden, dieses mit ins Büro zu nehmen. Ist beispielsweise ein Blindenhund nötig, um die blinde Person sicher zu ihrer Arbeitsstelle zu bringen, so würde eine behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung auch das Mitführen des Hundes erlauben. 

Was wenn einzelne Arbeitnehmer:innen Angst vor Hunden haben?

Arbeitgeber:innen müssen gemäß ihrer Fürsorgepflicht für ein angstfreies Arbeitsumfeld sorgen. Selbst wenn von einem Tier objektiv keine Gefahr ausgeht, kann die subjektive Angst bereits ein Verbot der Mitnahme erwirken. Jedoch gilt es auch die Bedürfnisse der Besitzerin beziehungsweise des Besitzers sowie der restlichen Belegschaft zu berücksichtigen. Die Entscheidung für oder gegen den Hund unterscheidet sich womöglich je Einzelfall. 

 

Wenn einzelne Kolleg:innen unter einer Allergie leiden..

Auch hier kann die Entscheidung für oder gegen den Hund je nach Einzelfall variieren. Grundsätzlich geht die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen vor. Ist es beispielsweise nicht möglich Allergiker und Tier räumlich zu trennen, kann der Hund nicht mitgeführt werden. 

 

Tipp: Einige Unternehmen haben eine Art Hundekindergarten auf dem Betriebsgelände installiert. Hier können sich die Vierbeiner während der Arbeitszeit von Frauchen und Herrchen miteinander beschäftigen oder in Hundehütten zurückziehen. 

 

Wer haftet im Notfall?

Grundsätzlich wird jeder Hundehalterin und  jedem Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für das Tier empfohlen. Insbesondere wenn der Vierbeiner mit zur Arbeitsstelle soll, ist diese von Nöten. Im Schaden haftet nämlich die/der Halter:in und nicht die/der Arbeitgeber:in. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Hund vorher absichtlich provoziert wurde, liegt die Schuld bei dem oder der Geschädigten.

 

Tierschutzrechtliche Regelungen

Auch im Büro gilt es die Regelungen des Tierschutzes sicher zu stellen. Das heißt unter anderem, dass innerhalb der Räumlichkeiten für ausreichend Schutz gegen Sonne und Kälte, eine angemessene Belüftung, etc. gesorgt sein muss. Weiterhin sollte der Hund keinem Zigarettenrauch oder zu starkem Lärm ausgesetzt sein. Eine Rückzugsmöglichkeit für den Vierbeiner ist ebenfalls wünschenswert. Selbstverständlich darf das Tier zu keiner Zeit Gefahren, durch beispielsweise gefährliche Maschinen, ausgesetzt sein. Eine Fertigungshalle ist demnach kein Aufenthaltsort für einen Vierbeiner. 

 

Rahmenbedingungen beachten

Für ein gelungenes Miteinander ist es ratsam, einige Dinge zu beachten. Unter Einhaltung der folgende Punkte steht einem gelungenen Büroalltag nichts mehr im Wege!

  • Eine gute Erziehung ist das A und O! Ihr Hund sollte auf einem zugewiesenen Platz bleiben, und das gängige Einmaleins aus Sitz, Platz, Aus und Co. beherrschen. 
  • Bitte keine laute Stimme: Bellen ist im Büro leider nicht gewünscht. Ihr Hund sollte Besucher:innen und neue Kolleg:innen nicht lautstark begrüßen wollen.
  • Ebenfalls eine wichtige Voraussetzung ist ein ausgeglichenes Gemüt und ein aggressionsfreier Charakter.
  • Saubere Pfoten! Damit die Arbeitsumgebung nicht zum Schlammbad wird, gilt: nach dem Spazierengehen – Pfoten abtrocknen!

 

Kommunikation ist der Schlüssel: sprechen Sie Ihre vierbeinige Begleitung vorerst mit den Kolleg:innen ab. So kann gleich geklärt werden, ob jemand unter einer Allergie leidet oder Angst vor Hunden hat.

 

Büroalltag mit Hund

Wenn der beste Freund des Menschen auch im Job an Ihrer Seite sein kann, ist das ein großer Glücksgriff. Anbei einige Tipps, die Ihren gemeinsamen Arbeitsalltag so entspannt und schön wie möglich gestalten. 

Eingewöhnen bitte

Jeder Hund muss erstmal langsam an den Alltag im Office gewöhnt werden. Zu Beginn empfiehlt es sich, nur wenige Stunden mit dem Vierbeiner im Büro zu sein und diese Zeit dann allmählich zu steigern. Darüber hinaus sollten auch Kolleginnen und Kollegen den “neuen Mitarbeiter” kennenlernen können. So können auch diese sich an die neue Situation gewöhnen. 

 

Hundefreundliche Räumlichkeiten

Weiter oben haben wir bereits angesprochen, dass die Büroräume, in welchen sich das Tier aufhält, nicht zu laut sein sollten. Auch direkter Durchgangsverkehr sollte vermieden werden. Hilfreich ist insbesondere zu Beginn ein fester Platz, an welchem der Hund sich gerne aufhält und sicher fühlt. Dies kann beispielsweise ein Körbchen neben Ihrem Schreibtisch sein. Auch später kann der Hund diesen Platz als Rückzugsort nutzen. Weiterhin sollte immer frisches Wasser und gegebenenfalls auch Futter zur Verfügung stehen. Grundsätzlich hat ein Hund keine hohen Ansprüche an seine Umgebung, sodass theoretisch jedes Büro zum “Hunde-Büro” werden kann. 

 

Wichtig: stellen Sie auch Regeln für die Belegschaft auf. Liegt der Hund auf seinem Körbchen und möchte seine Ruhe, bitte nicht streicheln oder zum Spiel herausfordern!

 

Gemeinsame Pause

Ein gemeinsamer Spaziergang in der Mittagspause ist Pflicht. So können Sie und Ihr Vierbeiner sich in der Natur die Beine vertreten. Aber Achtung: insbesondere in der Winterzeit sollten Sie Ihren Hund säubern, bevor es zurück ins Büro geht. Matschpfoten sehen auf Teppichboden nicht schön aus. 

 

Tipp: Für Regenwetter immer ein altes Handtuch parat haben.

 

Keine Langeweile im Büro

Wichtig ist es den Hund vor und nach der Arbeit sowie in der Mittagspause auszulasten. Zwischen den Spaziergängen schlafen Hunde dann gerne und viel. Dennoch kann es dem Vierbeiner auch langweilig werden. Hier können schon ein paar Streicheleinheiten von Kolleginnen und Kollegen oder kurze Spiele für Abwechslung sorgen. 

 

Spielzeug

Eigenes Spielzeug nur für das Büro, ist eine gute Möglichkeit den Hund bei Laune zu halten. Quietschende Spielzeuge gilt es dabei aber unbedingt zu vermeiden, diese stören auf Dauer den Arbeitsfluss. Besonders geeignet sind dagegen Kauknochen oder Intelligenz-Spiele, in welchen sich Leckereien verstecken lassen. 

 

Tipp: einen Kong von innen mit Frischkäse oder Leberwurst bestreichen. Im Sommer eignet sich auch Joghurt oder ein Fruchtgläschen für Babys. Auch an Torgaswurzeln oder Rinderkopfhaut haben Hunde lange zu kauen. So kann das nächste Meeting ganz ungestört stattfinden!

 

Tierische Assistenz

In kleinen Pausen können dem Hund auch nützliche Tricks beigebracht werden, wie beispielsweise das Aufräumen von Papierknäueln oder das Apportieren von Stiften. Das sorgt für Unterhaltung und ist gleichzeitig eine geistige Übung für den Vierbeiner. 

 

Hunde sind mit etwas Übung auch im Büro tolle Begleiter! Mit der richtigen Absprache, können alle von einem tierischen Mitarbeiter profitieren!

 

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